Statuten

Art. 1 Name und Sitz

Unter dem Namen Ortsbürgerbund Buchs besteht mit Sitz in Buchs SG ein Verein im Sinne der Art. 60 ff. des ZGB

Art. 2 Zweck

Der Ortsbürgerbund Buchs ist eine Vereinigung von stimmfähigen Ortsbürgerinnen und Ortsbürgern, die sich besonders um das Geschehen in der Ortsgemeinde interessieren. Er bezweckt sowohl die Erhaltung und Pflege bewährter Tradition und Überlieferungen als auch die Förderung der Interessen der Ortsbürger-Gemeinde. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

Art. 3 Mitgliedschaft

Stimmberechtigtes Mitglied kann jede und jeder volljährige und handlungsfähige Ortsbürgerin und Ortsbürger von Buchs SG sein. Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Wahrung der Vereinsinteressen. Mitglieder, die sich den Bestimmungen der Vereinsstatuten nicht unterziehen, können durch Haupt-Versammlungsbeschluss aus dem Verein ausgeschlossen werden.

Art. 4 Organisation

Die Organe der Gesellschaft sind:

1. Ordentliche oder ausserordentliche Hauptversammlung
(Ausschreibung oder Ankündigung 3 Wochen vor der Abhaltung)

2. Vom Vorstand einberufene oder von der Mitgliedschaft verlangte Vereinsversammlungen,
(Vorträge, Wahlversammlungen, Exkursionen, etc.)

3. Der Vereinsvorstand, bestehend aus 5-7 Mitgliedern,

a. PräsidentIn
b. VizepräsidentIn
c. KassierIn
d. AktuarIn
e. Delegierte des OVR
f. BeisitzerIn 1
g. BeisitzerIn 2

Präsident und Delegierter des OVR haben fixe, Ihnen zugewiesene Aufgaben. Die restlichen anfallenden Aufgaben wie Materialverwaltung, Internet, Presse, Medien, Mitglieder und Werbung werden jeweils innerhalb des Vorstandes nach Anzahl Vorstandsmitglieder aufgeteilt.

4. Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus 2 Mitgliedern, ihnen obliegt die Prüfung der Rechnung, sowie die Geschäftsführung des Vorstandes.

Art. 5 Die Hauptversammlung

findet im Januar oder Februar statt. Sie behandelt folgende Traktanden:

1. Begrüssung, Präsenzliste

2. Wahl der StimmenzählerInnen

3. Genehmigung der Traktandenliste

4. Abnahme des Protokoll der letzten HV

5. Jahresbericht des PräsidentIn

6. Vorlage der Jahresrechnung

7. Abnahme Bericht der Geschäftsprüfungskommission

8. Festsetzen des Jahresbeitrages

9. Wahl des Vorstandes und der Geschäftsprüfungskommission

a. Wahl des PräsidentIn

b. Wahl des restlichen Vorstandes, die Konstituierung ist Sache des Vorstandes

c. Wahl der GPK.

10. Jahresprogramm (Vorschläge der Kommission und Anträge der Versammlung)

11. Statutenrevision

12. Allgemeine Umfrage

Anträge, die an der Hauptversammlung behandelt werden sollen, sind dem Präsidenten 10 Tage vor der HV schriftlich einzureichen.

Art. 6 Statutenrevision

Eine Statutenrevision benötigt die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder an der HV.

Art. 7 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Ortsbürgerbund kann nur erfolgen, wenn ¾ der an der HV anwesenden Mitglieder dies beschliessen.

Ein eventuelles Vermögen wird im Auflösungsfalle der Lehrlingsfond der Ortsbürgergemeinde zugewendet.

Art. 8 Im Weiteren gelten die Bestimmungen des ZGB Art. 60 - 79

Die Statuten sind an der HV vom 19. 2. 2016 genehmigt worden und ersetzen diejenigen vom 22. 1. 1999.